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So stellt beispielsweise eine Kolik nicht selten ein lebensbedrohliches Risiko für Pferde dar. Oft ist eine Operation notwendig, die das Überleben der betroffenen Pferde aber nicht garantieren kann. Selbst eigentlich schöne Ereignisse, wie z.B. die Fahrt zu einem Turnier, können unschön enden: Beim Verladen erschreckt sich das Pferd, rutscht von der Rampe und reißt sich das Bein auf oder erleidet gar eine offene Fraktur. Beides kann zu schweren Verletzungen führen, das Pferd „unbrauchbar“ machen oder mit der Einschläferung enden. In solchen und anderen Fällen kommt die Pferdelebensversicherung zum Einsatz. Die Pferdelebensversicherung ist eine sehr spezielle Versicherung; so gibt es nicht viele Versicherer auf dem Markt, die dieses Geschäft insbesondere im hochsummigen Segment bedienen und handhaben können.
Sparten der Pferdelebensversicherung
Auch wenn diese Versicherungssparte sehr speziell ist, gibt es unterschiedliche Formen
¦ Grunddeckung:
Tod oder Nottötung (nachfolgend ToN genannt)
¦ Volldeckung:
Dauernde Unbrauchbarkeit zum Reiten oder Fahren (nachfolgend DU genannt)
Dauernde Zuchtuntauglichkeit (nachfolgend DZU genannt)
Tod oder Todgeburt der Leibesfrucht
Deckungsvarianten
Neben den vorgenannten Sparten wird in der Pferdelebensversicherung noch unterschieden nach der Allgefahrendeckung in Folge Krankheit oder Unfall und einer Unfalldeckung.
¦ Beispiele für die Allgefahrendeckung:
Infektiöse Anämie und die damit verbundene Tötung des Pferdes
Kolik – das Pferd verendet trotz einer Operation
Tod durch Herz-Kreislaufversagen
Fraktur – das Pferd buckelt auf der Weide und tritt in ein Loch
Verletzung bei einem Ausritt – das Pferd zieht sich eine dermaßen schlimme Verletzung zu, dass es im Reitsport nicht mehr eingesetzt werden kann etc.
¦ Beispiele für die Unfalldeckung:
Sturz, Genickbruch, Verkehrsunfälle, Weideunfälle etc.
Leistung
Der Versicherer leistet je nach gewähltem Versicherungsumfang für Schäden.
¦ Bei Tod oder Nottötung in Folge von:
Krankheit Unfall
Brand, Blitzschlag, Explosion
Trächtigkeit bei Stuten Kastration bei Hengsten
Operationen Transport Diebstahl Raub
Abschlachten in diebischer Absicht
¦ Sowie bei der Dauernden Unbrauchbarkeit in Folge von:
Krankheit oder Unfall
Unbrauchbarkeit in Folge unfallbedingter Ataxie und unfallbedingter Sehnenverletzung kann versichert werden.
¦ Bei der Dauernden Zuchtuntauglichkeit:
Bei Deck- und Befruchtungsunfähigkeit von Hengsten und Unfruchtbarkeit bei Stuten
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme muss dem reellen Marktwert des Pferdes, auch bezogen auf seine sportlichen Leistungen, entsprechen. Sogenannte Liebhaberwerte können nicht versichert bzw. würden im Leistungsfall nicht erstattet werden.
Wartezeiten
Die Wartezeiten sind bei den diversen Versicherern unterschiedlich geregelt. Als grobe Faustformel ist zu wissen, dass für Unfall-, Feuer- und Raub keine Wartezeit besteht. Für den Rest liegen die Wartezeiten zwischen ein und sechs Monaten.
Versicherbarkeit
Versichert werden können Pferde im Rahmen der ToN und DU-Versicherung bereits ab dem siebten Lebenstag. Es gibt jedoch ein Höchstaufnahmealter, das bei der Grunddeckung (ToN) mit dem 13. Lebensjahr sowie bei der Volldeckung (DU) mit dem 11. Lebensjahr defi niert ist. Beitragsstaffel
Der Versicherungsbeitrag ist gestaffelt nach folgenden Kriterien:
dem Verwendungszweck des Pferdes (Reit-, Renn- oder Zuchtpferd)
dem Eintrittsalter des zu versichernden Pferdes
der gewünschten Versicherungssumme
der Deckungsform und
der Größe des Pferdes (Groß- und Kleinpferdetarif)
Selbstbehalt
Bei der Wahl des Versicherers und der Versicherungsform ist darauf zu achten, dass je nach gewählter Versicherungsform eine Selbstbeteiligung integriert werden kann. So ist z.B. bei der alleinigen Versicherung der ToN-Volldeckung i.d.R kein Selbstbehalt integriert. Sobald jedoch die DU eingeschlossen wird, wird über den Gesamtvertrag (also ToN und DU) eine Selbstbeteiligung von z.B. 20% gezogen.
Nachlässe
Wie in jeder Versicherungssparte ist auch bei der Pferdelebensversicherung zu prüfen, welche Nachlässe gewährt werden können. Dies sind i.d.R.
Nachlässe für Mitgliedschaften in diversen Verbänden/ Vereinen
Laufzeitbindungen
Bündelungen (mehr als eine Versicherung bei dem gewählten Versicherer, z.B. eine Tierlebens- und Tierhalterhaftpfl ichtversicherung)
Antragsaufnahme und Gesundheitsprüfung
Zur Eindeckung des Vertrages ist die Aufnahme eines Antrags mit den Daten des Pferdes, des Besitzers und des gewünschten Versicherungsumfangs erforderlich. Ferner ist ein Gutachten zum Gesundheitszustand des Pferdes durch den behandelnden Tierarzt zu erstellen. Je nach beantragter Deckung sind zusätzlich Röntgenbilder zu fertigen.
Verhalten im Schadenfall
Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, ist zwingend zu beachten, dass Schäden oder mögliche Schäden unverzüglich dem jeweiligen Versicherer zu melden sind. Insbesondere bei einer Nottötung muss vorab die Einwilligung des Versicherers eingeholt werden. Zu diesem Zweck halten die Versicherer entsprechende 24-Stunden- Hotlines vor.
Abschließend sei gesagt, dass keine Versicherung der Welt den Schmerz über den Verlust oder die Krankheit und damit verbundene Unbrauchbarkeit des Pferdes lindern kann. Es stellt sich nur die Frage, ob der Pferdehalter das Risiko fi nanziell absichern möchte, um so den geliebten Sport mit einem neuen Partner Pferd weiter zu leben.
Quelle:
Claudia Remlinger für westernreiter (EWU)
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