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Über den Sachstand in Sachen Identifikations- Verordnung informiert Dr. Klaus Miesner, Geschäftsführer des FN-Bereiches Zucht, bei der jüngsten Sitzung des Zuchtbeirates der FN.
Die EU-Verordnung zur Identifikation von Pferden ist Mitte des Jahres 2008 in Kraft getreten. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Umsetzung den Tierseuchenreferenten von Bund und Ländern übergeben. Diese haben festgelegt, dass alle ab dem 1. Juli 2009 geborenen Pferde beziehungsweise Equiden zukünftig mit einem elektronischen Transponder zu kennzeichnen sind. Alternative Methoden, zum Beispiel Zuchtverbands- und Nummernbrand, die in der EU-Verordnung als Möglichkeit vorhanden sind, sind in dem jetzigen Entwurf der Viehverkehrsverordnung nicht vorgesehen. Nach der Sitzung des Beirates Zucht haben sich die 26 FN-Mitgliedszuchtverbände auf eine FN-Stellungnahme zum Entwurf der Viehverkehrsverordnung geeinigt, die beim Bundesministerium eingereicht wird.
Dr. Klaus Miesner fasst die Aussagen in der Stellungnahme zusammen: „Die deutschen Zuchtverbände sind mehrheitlich bereit, den Chip als Ergänzung zum Schenkelbrand zu akzeptieren. Sie verlangen aber, dass vom Gesetzgeber der Schenkelbrand als bisheriges Verfahren zusätzlich zum Chip zugelassen bleibt und dass dies im Gesetzestext auch verankert wird. Wir wollen also, dass der Schenkelbrand auf jeden Fall erhalten bleibt, weil er eine bewährte, sichere und rückverfolgbare Identifikationsmethode ist, die dem Transponder in keiner Weise unterlegen ist – im Gegenteil: Der Brand ist ohne Lesegerät auf den ersten Blick erkennbar und das Pferd zusammen mit dem Signalement im Abstammungspapier auf dem Pferdepass eindeutig zu identifizieren.
Drei von 26 Verbänden lehnen den Transponder konsequent ab. „Die FN ist der Dachverband und setzt die Beschlüsse um, so dass einzelne Zuchtverbände letztlich verfahren werden, wie sie wollen, so dass das Ende bei diesen drei Verbänden noch offen ist“, so Dr. Miesner. „Wegen der Kurzfristigkeit halten wir es für sinnvoll, in diesem Jahr nicht bereits alle ab 1. Juli 2009 registrierfähigen Fohlen chippen zu müssen, sondern dies erst ab dem Fohlenjahrgang 2010 durchzuführen, damit nicht in einem Jahrgang zwei verschiedene Verfahren angewendet werden. Dies sollte aber mit den zuständigen Stellen durch jeden Verband selber geregelt werden.“
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